Posterous theme by Cory Watilo

Gedächtnisstütze

Bislang erfolgreich prokrastinierte Blogeinträge:

  • Weihnachtsnachklapp: Positive und negative Überraschungen bezüglich der Nutzung freier Fotos.
  • Mein neues Radl (naja, jetzt auch nicht mehr ganz so neu)
  • Irgendwas mit S-Bahn (Da findet sich schon was)
  • Was über Blogosphäre vs. Wiki(p/m)edia
  • ...

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit wird (hoffentlich) bald abgearbeitet.

Regionalexpresszuschlag jetzt auch für die S-Bahn!

Das Gnu als solches ist natürlich ein anerkannter Dauerläufer quer durch die afrikanischen Savannen. In den hiesigen Gefilden hingegen nutzt es, spätestens seit dem Ableben des Gnumobils, gerne auch einmal den hiesigen ÖPNV, bereitgestellt vom VGN. Bevorzugt geschieht dies auf dem Weg zur Arbeit. Seit kurzer Zeit bin ich primär in Mordor Nürnberg tätig mit gelegentlichen Abstechern nach Isengard Erlangen, welches im letzten Jahr noch mein hauptsächlicher Arbeitsort war. Demzufolge änderte sich die monatlich erworbene MobiCard von einer für Fürth-Erlangen in eine für Fürth-Nürnberg mit entsprechender finanzieller Einsparung. Die gelegentlichen Fahrten in die nördliche Nachbarstadt erledige ich per Streifenkarte, von der ich für eine Fahrt 3 Streifen abknipper.

Nun kam mir letztens der Gedanke, dass ich ja eigentlich durch meine MobiCard schon einen guten Teil der Strecke, nämlich bis inkl. Vach bezahlt habe und ich sah mich mal auf den Seiten des VGN um. In der Tat "kostet" die Fahrt von Vach nach Erlangen nur 2 Streifen. Erfreut über das in Sichtweite befindliche weitere Einsparpotential machte ich mich auf der Webseite weiter auf die Suche nach den Bestimmungen bezüglich der Kombination Zeit- und Streifenkarte und fand dort folgenden Passus: "Zu Zeitkarten kann für Fahrten, die an den zeitlich/räumlichen Geltungsbereich der Zeitkarte anschließen, ein Anschlussfahrausweis (Einzelfahrt oder Streifenkarte) gelöst werden."

Ich hätte nicht weiter lesen sollen.

Wenige Zeilen später nämlich wurde meine Freude gedämpft durch den schnöden Satz "Der Anschlussfahrausweis muss ab/bis zu einem fahrplanmäßigen Halt des benutzten Verkehrsmittels gültig sein."

Um die Bedeutung dieses Satzes zu ergründen, spulen wir einfach die Zeit um 2 Monate zurück. Damals, in der guten alten Zeit, töffelten pro Stunde ein Regionalexpress und 2 Regionalbahnen gen Erlangen. Während letztere brav jede an der Strecke gelegene Milchkanne und damit auch die in Vach aufsammelten, brauste (und braust) der Regionalexpress ohne Halt von Fürth nach Erlangen durch. Also war das oben skizzierte Sparpotential nur bei der Fahrt mit der Regionalbahn zu realisieren, während der für die Fahrt mit dem Regionalexpress notwendige dritte Streifen durchaus als ein Komfortzuschlag für 4 Minuten weniger Fahrzeit und qualitativ besser ausgestattetes Fahrzeugmaterial angesehen werden kann.

Nun wurden die Regionalbahnen im Dezember durch S-Bahnen ersetzt. Prinzipiell würden auch für diesen Zug die zwei Streifen reichen, wäre da nicht die anhaltende Unsicherheit über den künftigen Streckenausbau und der damit verbundene verzögerte Bau eines S-Bahn-tauglichen Ersatzbahnsteigs in Vach: Weil es diesen noch nicht gibt wurde der S-Bahn-Fahrplan bis voraussichtlich Mitte diesen Jahres dahingehend geändert, dass die S-Bahn eben nicht in Vach hält, vulgo dort also kein "...fahrplanmäßiger Halt des benutzten Verkehrsmittels..." stattfindet und damit auch die S-Bahn auf dieser Strecke ihren dritten Streifen hat.

Ich bin mal gespannt auf eine offizielle Tarifauskunft des VGN für diese kuriose Konstellation, so stay tuned.